1. Änderung der BGS-EWS
Der Gemeinderat hat in seiner 57. Sitzung am 17.12.2024 die 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langenaltheim (BGS/EWS) beschlossen.
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.12.2020 bezüglich des Beitragssatzes (§ 6) und der Schmutz- bzw. Niederschlagswassergebühren (§§ 10 und 10 a) außer Kraft.
Die 1. Änderungssatzung der BGS/EWS liegt während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Gemeindeverwaltung, Untere Hauptstraße 15, 91799 Langenaltheim, Zimmer 6, zur Einsichtnahme auf.
Die Satzung kann auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.langenaltheim.de / Rathaus / Ortsrecht als pdf-Dokument eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Gez. Alfred Maderer
Erster Bürgermeister