Modul 1 - Bestandsaufnahme: Karte mit IST-Versorgung
Modul 2 - Markterkundung
Nachfolgend können Sie die Bekanntmachung zur Markterkundung sowie die Karte über das vorläufige Erschließungsgebiet der Gemeinde Langenaltheim herunterladen.
Modul 3: Ergebnis der Markterkundung
Die Gemeinde Langenaltheim hat im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) ein 3. Markterkundungsverfahren durchgeführt.
Das Ergebnis dieser 3. Markterkundung ist dem nachfolgenden Dokument zu entnehmen.
Modul 4: Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes
Die Gemeinde Langenaltheim führt ein 2. Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde
definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in in Bayern (BbR) durch.
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:
Modul 5 - Bekanntmachung der Auswahlentscheidung
Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Gemeinde Langenaltheim im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR):
Im 2. Auswahlverfahren zum Breitbandausbau hat der Gemeinderat eine vorläufige Auswahlentscheidung getroffen.
Die Entscheidung ist im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.
Modul 6 - Zuwendungsbescheid
Am 02.04.2020 wurde der Gemeinde Langenaltheim von der Regierung von Mittelfranken der Förderbescheid für das 2. Förderverfahren zugestellt.
Modul 7 - Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Langenaltheim entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag.
Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).