Bodenrichtwerte Stand 01.01.2026
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen hat die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 ermittelt. Gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) liegen die Listen vom
31.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026
während der regelmäßigen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 6, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Wir bitten, wenn möglich, um vorherige Terminvereinbarung.
Auf das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Auskunft über Bodenrichtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB) wird hiermit hingewiesen. Auskunft erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen (Telefon 09141 902-334 oder -158).
Einzelrichtwerte und der Immobilienmarktbericht 2022+2023 können kostenlos über die Homepage des Landkreises eingesehen werden:https://www.landkreis-wug.de/bauen-und-wohnen/ gutachterausschuss/
Exemplare der Bodenrichtwertliste für den gesamten Landkreis können gegen eine Gebühr von 170 € in pdf-Datei-Format mit Richtwertzonenkartenmaterial bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Sachgebiet 41, schriftlich, per E-Mail (gutachterausschuss@landkreis-wug.de) angefordert werden.