19 Mär 2021
Die bisherige Formulierung
„2.1 Dachgestaltung
Zulässig sind Sattel-, Walm- und versetzte Pultdächer mit einer Dachneigung von 10° bis 48°.“
wird wie folgt ergänzt:
Unter 2.1:
„Für Garagen und Nebengebäude sind sämtliche Dachformen mit Dachneigung von 0°-48° zugelassen.“