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Gemeinde Langenaltheim
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28 Aug 2023

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023

Der Gemeinderat Langenaltheim hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Die Haushaltssatzung liegt während des ganzen Jahres in der Gemeindeverwaltung Langenaltheim in 91799 Langenaltheim, Untere Hauptstraße 15 (Kämmerei, Zimmer 1) zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden bereit (§ 4 der Bekanntmachungsverordnung).

Dort liegt auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung öffentlich auf.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung samt ihrer Anlagen im Rathaus (Kämmerei, Zimmer 1) bis zur amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit liegt (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, als nach Art. 110 und 117 GO zuständige Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt die in der Haushaltssatzung 2023 enthaltene Festsetzung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen von 4.000.000,-- € gem. Art. 71 Abs. 2 GO zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Zusätzlich wurden die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.000.000,-- € genehmigt.

Langenaltheim, den 28.08.2023
A.Maderer, 1. Bürgermeister

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