DEUTSCH

 

Gemeinde Langenaltheim
Untere Hauptstraße 15
91799 Langenaltheim
Telefon: 09145 8330-0
Telefax: 09145 8330-30
E-Mail: gemeinde@langenaltheim.de

Abfallentsorgung in Langenaltheim und Ortsteilen

Wertstoffhof Langenaltheim

Wertstoffhof
Solastraße 4
91799 Langenaltheim

Kontakt

Klaus Willmann
Brühlstraße 11
91799 Langenaltheim
Tel.: 09145 / 83 93 693
Mobil: 0157/ 73 13 15 71

Öffnungszeiten

Apr.-Sept. Sa. 12.30-14.30 Uhr

Okt.-März Sa. 13.00-14.30 Uhr

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der räumlichen und personellen Verhältnisse maximal nur 3 Anlieferer gleichzeitig eingelassen werden. Das bedeutet längere Wartezeiten! Daher ist es wichtig, dass Sie den Sperr- und Restmüll, Holz, Elektroartikel, Eisen- und Metallschrott vorsortiert anliefern, Schränke und größere Teile zerlegen sowie kleine Teile bitte in blauen Müllsäcken anliefern. Wir behalten uns vor, große Hänger mit nicht vorsortiertem Müll nicht anzunehmen, da es dadurch zu langen Wartezeiten kommen würde.

Bei einer Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten wird zusätzlich eine Bedarfsöffnungsgebühr von 15,00 € fällig.

Erdaushubdeponie

Erdaushubdeponie Langenaltheim

Kontakt

Reinhold Irgang
Untere Hauptstraße 66
91799 Langenaltheim

Öffnungszeiten

vom 16. März bis Mitte November 2024
samstags von 15:00 bis 16:00 Uhr

zusätzlich von Mitte Mai bis Oktober 2024
mittwochs von 17:30 bis 18:30 Uhr

Die genauen Termine (erster bzw. letzter Öffnungstag) entnehmen Sie bitte dem Aushang.

Buchsbaumzünsler

Bitte beachten Sie, dass mit Buchsbaumzünsler befallene Gewächse auf der Erdaushubdeponie in Langenaltheim nicht angenommen werden können.

Die Entsorgung ist kostenfrei im Wertstoffhof möglich. Die Anlieferung muss in verschlossenen Müllsäcken erfolgen und im Sperrmüll-Container entsorgt werden.

 

Gebühren

Erdaushub pro m³ 8,00 € (ist außerdem Mindestgebühr)

Maximale Anlieferungsmenge: 40 m³ pro Baustelle

Annahme von Heckenschnittgut, langem Gras, Rasenschnitt und Laub, Gebühren ab 01.03.2020:
- Grasschnitt/Laubabfall, je angefangenem m³: 2,00 € (ab 01.01.2024: 3,00 €)
- Holzige Gartenabfälle, je angefangenem m³: 4,00 € (ab 01.01.2024: 3,00 €)
- Wurzelstöcke, pro Stück: 5,00 €
- Häckselfähiges Material kann weiterhin kostenlos abgegeben werden.

Bei einer Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten wird zusätzlich eine Bedarfsöffnungsgebühr von 15,00 € fällig.

Erdaushubdeponie Büttelbronn

Die Erdaushubdeponie in Büttelbronn ist seit 2019 geschlossen (sog. Stilllegungsphase).

Nächstgelegene Anlieferstellen: Fa. Franken-Schotter, Dietfurt und Erdaushubdeponie Langenaltheim.

Müllabfuhr

Die Termine für die Leerung der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie die Abholung der Gelben Säcke entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender oder über die Altmühlfranken Abfall-App des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen.

Abfallkalender 2024
Abfallkalender 2024 ( 86,1 KB)

Verbrennen holziger Abfälle

Das Verbrennen holziger Abfälle innerhalb geschlossener Ortschaften ist seit 01.01.2017 verboten, die gemeindliche Satzung musste daher aufgehoben werden.

Bisher war es den Gartenbesitzern in den meisten Gemeinden innerhalb bestimmter Zeiträume erlaubt, ihre holzigen Gartenabfälle zu verbrennen. Mit der Änderung der Bayerischen Pflanzenabfall-Verordnung besteht seit 01.01.2017 nicht mehr die Möglichkeit, dass die Gemeinde durch eine Verordnung das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen zulassen kann. Das hat zur Folge, dass Gartenbesitzer solche Abfälle nicht mehr auf ihrem innerörtlichen Grundstück verbrennen dürfen.

Wer seine Gartenabfälle nicht häckseln und im Garten selbst verwerten kann, kann sie zukünftig auf der Erdaushubdeponie Langenaltheim gegen Gebühr abgeben.

Über diese kommunalen Sammelstellen wird das astige Material ökologisch sinnvoll verwertet. Nach dem Häckseln dient es als Hackschnitzel oder wird zum Mulchen im Landschaftsbau eingesetzt. Eine bloße Verbrennung von oft noch feuchtem Astmaterial im Garten hat nicht selten durch Rauchentwicklung zu Belästigung der Umgebung geführt.

Das Verbrennen außerhalb ist unter bestimmten Gesichtspunkten noch möglich. Nähere Informationen sind dem unten stehenden Schreiben des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen vom 25.01.2017 (PDF) zu entnehmen.

Für Fragen können sich die Bürger an die Gemeinde sowie an die Abfallwirtschaft im Landratsamt wenden.

Informationen des LRA Weißenburg-Gunzenhausen

Verbrennen_VO-LRA-Schr-250117.pdf ( 804,5 KB)

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